GREEN BRANDS Gütesiegel – geschützt in der ganzen EU!
(02.12.2019) Das GREEN BRAND Gütesiegel ist seit dem 27.11.2019 eine eingetragene Unionsgewährleistungsmarke der GREEN BRANDS Organisation GmbH.
Damit verfügt es nun über Schutz in der gesamten EU!
Das GREEN BRAND Gütesiegel – samt des vor Vergabe dieses Siegels durchgeführten Verfahrens – hebt sich damit von hunderten von anderen sog. “Gütesiegeln” qualitativ enorm ab und garantiert geprüfte, echte ökologisch nachhaltige Qualität!
Das GREEN BRAND Gütesiegel gewährleistet, dass die mit ihm versehenen Marken wirklich umweltfreundlich und nachhaltig sind und deshalb einen
Beitrag zum Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas sowie zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen leisten. Das stellen wir durch unser
strenges Prüfungs-, Validierungs- und Kontrollverfahren sicher, das anerkannte Institute nach sehr strengen Maßstäben durchführen.
Mit der Eintragung des GREEN BRAND Gütesiegels als Unionsgewährleistungs-marke steht dieses Siegel unter gesetzlichem Schutz. Es sichert unseren
Lizenznehmern Exklusivität gegenüber jedem, der die von uns vorausgesetzte garantiert ökologisch nachhaltige Qualität nicht erreicht oder sich unserem
Prüfverfahren nicht unterzogen hat und dementsprechend über keine Lizenzrechte an unserem GREEN BRANDS Gütesiegel verfügt.
Die Qualitätsmerkmale, die Produkte oder Dienstleistungen aufweisen müssen, um unsere Zertifizierung und das Nutzungsrecht an unserem GREEN BRANDS Gütesiegel
zu erhalten, können je nach Kategorie unterschiedlich sein: Entweder werden die Beschaffenheit, die Art der Herstellung oder auch andere gemeinsame Merkmale zertifiziert,
die meist zusammengenommen vorliegen müssen. Die Maßstäbe sind dabei jeweils so gewählt, dass eine ökologisch nachhaltige Qualität garantiert ist.
Die Einzelheiten unseres Zertifizierungsverfahrens (Validierungs-/Kriterien-Bögen) können der im Unionsmarkenregister veröffentlichten Marken-satzung entnommen werden bzw. auf der Homepage www.green-brands.org/wie
Die GREEN BRANDS Organisation ist streng neutral und unabhängig. Sie steht nicht im Wettbewerb zu den Anbietern der Waren oder Dienstleistungen. Die Entscheidung darüber, ob die Prüfkriterien erfüllt werden, lässt sich nicht durch separate Geldzuwendungen beeinflussen.